Vorsorge-Wissen: Antworten für Ihre Entscheidungen
Patientenverfügung, Vollmacht, Nachlass und persönliche Wünsche: Finden Sie Antworten, die Ihnen bei Ihren nächsten Entscheidungen helfen. Laudator erklärt. Sie entscheiden.
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Nach dem Tod werden zunächst die Todesfeststellung und die erforderliche Leichenschau organisiert. Der Körper kühlt allmählich ab; Totenflecken und später Totenstarre können entstehen. Der Ablauf und die Geschwindigkeit…
Auch ohne größeres Vermögen kann Vorsorge sinnvoll sein. Es geht nicht nur ums Vererben, sondern auch um medizinische Entscheidungen, Vertretung, Wohnung, Verträge und persönliche Dinge. Ein Testament ist dabei nicht au…
Ihr Ehepartner bekommt Ihre gesetzliche Rente nicht einfach dauerhaft unverändert weiter. Er kann eine eigene Witwen- oder Witwerrente erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In den drei Kalendermonaten nach de…
Kennzeichnen Sie die aktuelle Fassung eindeutig und teilen Sie Änderungen allen bekannten Empfängern mit. Alte Kopien sollten eingezogen, gelöscht oder klar als überholt markiert werden.
Bei Krankheit bleibt Ihr Eigentum grundsätzlich bestehen; gegebenenfalls muss jemand es für Sie verwalten. Nach Ihrem Tod geht Ihr Eigentumsanteil auf die Erben über. Für Mietwohnungen gelten besondere Fortsetzungs- und…
Sie können Ihren Wunsch erläutern, ohne die Zustimmung Ihrer Familie zur allgemeinen Voraussetzung zu machen. Entscheidend ist, ob es um eine rechtlich verbindliche Entscheidung oder um einen persönlichen Wunsch geht. B…
Geeignet ist eine volljährige Person, der Sie vertrauen und die bereit und in der Lage ist, Ihren Willen zu vertreten. Verwandtschaft oder emotionale Nähe allein entscheiden darüber nicht.
Beim sogenannten Berliner Testament setzen sich Ehepartner typischerweise gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsame Schlusserben, oft die Kinder, für den Tod des zuletzt Versterbenden. Dadurch erben die K…
Ihre Kredite laufen bei einem persönlichen Ausfall grundsätzlich weiter. Raten und andere Vertragspflichten bleiben bestehen. Eine berechtigte Person sollte deshalb Zahlungen überwachen und bei Schwierigkeiten früh den…
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, jemandem eine Vollmacht zu erteilen. Wenn Sie später rechtliche Hilfe brauchen und keine ausreichende Vertretung besteht, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Betreuung ein…
Wenn ein bestimmter Mensch einen bestimmten persönlichen Gegenstand erhalten soll, können Sie ihm diesen in einem formgültigen Testament als Vermächtnis zuwenden. Er wird dadurch grundsätzlich nicht zugleich Erbe des ge…
Ihr eigener Hausrat gehört grundsätzlich zum Nachlass und fällt an Ihre Erben. Persönliche Sachen werden nach dem Tod nicht automatisch verteilt oder entsorgt. Fremdes Eigentum, Mietverhältnis und gewünschte einzelne Zu…
Ihr eigenes Handy gehört nach Ihrem Tod grundsätzlich zum Nachlass. Das Gerät, die darauf gespeicherten Daten und laufende Mobilfunk- oder App-Verträge sind dabei getrennte Fragen.